AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen der FERTIMED PHARMA INTENSE GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für künftige Verträge, Lieferungen und Leistungen, ohne dass hierauf jeweils erneut hingewiesen werden muss.
2. Angebote, Vertragsschluss und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Transport-, Versand-, Verpackungs- und sonstiger Logistikkosten.
3. Liefertermine und Selbstbelieferung
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger oder ausbleibender Selbstbelieferung berechtigen uns zum Rücktritt, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB geschuldet.
4. Versand und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben wurde.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft über.
5. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Käufer ist im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zum Weiterverkauf berechtigt, soweit keine vorrangigen Rechte Dritter entgegenstehen.
Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Mängelrüge und Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.
Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung.
8. Rücknahme mangelfreier Ware
Die Rückgabe mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zurückgesandte Ware kann nach vorheriger Benachrichtigung ohne Vergütung vernichtet werden. Auf Wunsch kann eine Vernichtungserklärung ausgestellt werden.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und arzneimittelrechtlichen Vorschriften, bleibt unberührt.
10. Inverkehrbringen außerhalb Deutschlands
Soll Ware außerhalb Deutschlands in Verkehr gebracht werden, ist der Käufer für die Einhaltung der im Zielland geltenden rechtlichen Anforderungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere verkehrs-, gesundheits- und arzneimittelrechtliche Vorschriften.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Hannover. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.